FAQHäufig gestellte Fragen
Ein Sachverständiger im Bereich des Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerks ist dazu da, fachliche Fragen zu beantworten, die im Zusammenhang mit der Planung, Ausführung, Qualität oder Schäden der Arbeiten stehen. Im Folgenden sind einige zentrale Fragen exemplarisch aufgeführt, die sich je nach Gutachten-Typ stellen können und die der Sachverständige fundiert beantworten kann:
Die Ursachen von Schäden werden durch eine umfassende Analyse festgestellt. Sie können in Materialfehlern (z. B. fehlerhafte Fliesen, ungeeigneter Kleber), handwerklichen Mängeln (z. B. unsachgemäße Verarbeitung, falsche Verlegetechnik), Problemen mit dem Untergrund (z. B. mangelnde Haftung, Setzungsrisse) oder äußeren Einflüssen (z. B. Feuchtigkeit, Temperaturwechsel, chemische Belastungen) liegen. Jede Ursache wird durch visuelle Inspektionen, technische Prüfungen und gegebenenfalls Laboruntersuchungen ermittelt und dokumentiert.
Die fachgerechte Ausführung wird anhand der geltenden Normen (z. B. DIN 18352), der anerkannten Regeln der Technik und den spezifischen Anforderungen des Projekts bewertet. Der Sachverständige prüft die Ebenheit, Haftung, Fugenbreite, Bewegungsfugen und Abdichtung der Flächen. Auch die Wahl und Verarbeitung der Materialien (z. B. Fliesenkleber, Fugenmasse) wird untersucht. Abweichungen werden klar dokumentiert und bewertet, ob sie als Mangel einzustufen sind.
Mängel können sichtbare Probleme (z. B. Risse, Abplatzungen, ungleichmäßige Fugenbreiten) oder versteckte Defekte (z. B. Hohllagen, fehlerhafte Abdichtungen) umfassen. Der Sachverständige identifiziert und dokumentiert solche Mängel systematisch. Abweichungen von Normen und Regeln der Technik werden benannt und darauf geprüft, ob sie die Funktionalität oder Ästhetik beeinträchtigen. Auch „zulässige Toleranzen“ werden berücksichtigt, um zwischen Bagatellen und echten Mängeln zu unterscheiden.
Die Folgen von Mängeln können vielseitig sein: Sie können die Nutzung der Flächen einschränken (z. B. bei Feuchtigkeitsschäden in Nassräumen), die Sicherheit gefährden (z. B. durch lockere Fliesen) oder die Lebensdauer der Konstruktion verkürzen (z. B. durch Risse, die Feuchtigkeit eindringen lassen). Der Sachverständige beschreibt, wie die Mängel langfristig die Funktion, Ästhetik oder den Werterhalt beeinträchtigen können.
Für die Mängelbehebung entwickelt der Sachverständige konkrete Empfehlungen. Diese können von einfachen Nachbesserungen (z. B. erneutes Verfugen) bis hin zu umfangreichen Maßnahmen (z. B. Neuverlegung auf geeignetem Untergrund) reichen. Die Empfehlungen werden technisch begründet, sodass die Auftraggeber eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung haben.
Die Prüfung der Materialien umfasst deren physikalische, chemische und mechanische Eigenschaften. Der Sachverständige bewertet, ob die Fliesen, Kleber, Grundierungen oder Fugenmaterialien den Anforderungen (z. B. in Nassräumen, bei Frostbelastung oder starker Beanspruchung) entsprechen. Zudem wird geprüft, ob die Materialien korrekt verarbeitet wurden und mit den anderen Baustoffen kompatibel sind.
Die Verantwortlichkeit wird durch die Analyse von Planungsunterlagen, Bauverträgen und der tatsächlichen Ausführung festgestellt. Der Sachverständige klärt, ob der Mangel auf Planungsfehler, fehlerhafte Ausführung durch den Handwerker oder ungeeignete Materialien zurückzuführen ist. Bei Mischverantwortung wird die jeweilige Mitwirkung der Beteiligten dokumentiert.
Der Sachverständige ermittelt die notwendigen Maßnahmen zur Mängelbehebung und kalkuliert die voraussichtlichen Kosten. Dabei werden Faktoren wie Materialbedarf, Arbeitsaufwand, technische Verfahren und eventuelle Folgekosten berücksichtigt. Die Kostenbewertung dient als Grundlage für Verhandlungen über Nachbesserungen oder Schadensersatz.
Die Normkonformität wird durch einen Abgleich mit den relevanten Standards geprüft, z. B. DIN-Normen oder technischen Merkblättern. Der Sachverständige bewertet, ob Abweichungen tolerierbar sind oder zu Mängeln führen, und gibt eine fundierte Einschätzung, ob die Arbeiten den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen.
Der Sachverständige liefert eine neutrale und fachlich fundierte Basis für die Klärung von Streitigkeiten. Er stellt die Fakten dar, bewertet die Mängel und gibt Empfehlungen für sinnvolle Nachbesserungen oder Entschädigungen. Dies kann dazu beitragen, außergerichtliche Einigungen zu fördern oder Rechtsstreitigkeiten zu verkürzen.